Verkehrswert- / Marktwertgutachten

Definition Verkehrswert/Marktwert: “Wahrscheinlichster Kaufpreis im nächsten Kauffall.”

Die Preisbildung des Verkehrswertes steht in Abhängigkeit zum Marktgeschehen.
Die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt bestimmen sich nach der Gesamtheit der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für Angebot und Nachfrage maßgebenden Umstände, wie die allgemeine Wirtschaftssituation, der Kapitalmarkt und die Entwicklungen vor Ort.

Gutachten werden deshalb regelmäßig erstellt für

unbebaute Grundstücke

  • Bewertung von baureifem Land
  • Außenbereichsgrundstücke (z.B. nach §35 BauGB
  • werdendes Bauland (z.B. Bauerwartungsland)

für bebaute Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte

  • Wohn-/ Gewerbeimmobilien, Wohnungs- und Teileigentum
  • für Spezialimmobilien (Hotels, Industrie etc.)
  • Erbbaurechte

bei Rechten und Belastungen an Grundstücken

  • Wohnungs- und Nießbrauchsrechte
  • Baulasten und Dienstbarkeiten (Leitungs-, Wegerechte, …)
  • Altenteilsregelungen mit und ohne Pflegeverpflichtungen

bei Wertermittlungen in Bodenordnungsverfahren

  • städtebauliche Sanierung, Enteignungs-, Umlegungs-, bzw. Grenzregelungsverfahren

in Bewertungssonderfällen

  • Anfangs- und Endwerte im Zugewinnausgleich (bei Ehescheidungen)
  • Nachlassregelungen / Erbauseinandersetzungen
  • Steuerliche Wertermittlungen (Nachweis des geringeren steuerlichen Wertes)
  • Öffentlich geförderter Wohnungsbau
  • Denkmalschutz
  • Unternehmensbewertung
  • Standort- und Renditeanalysen
  • Prüfung von Immobilienkapitalanlagen
  • in Zwangsversteigerungen
  • Entschädigungswertermittlung in Enteignungsverfahren bzw. bei Planungsschäden

 

Für eine Information über die Kosten eines Gutachtens nehmen Sie bitte über mein Kontaktformular oder über die Angaben im Impressum Verbindung mit mir auf.

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