Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude, die verkauft oder neu vermietet werden, zur Pflicht geworden. Auf kurz oder lang müssen deshalb Vermieter oder Verkäufer den gesetzlichen Auflagen der Energieeinsparverordnung (EnEV) nachkommen und ihren Mietern bzw. Käufern bei Neuvermietung oder Verkauf zukünftig einen Energieausweis vorlegen. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorschrift erweitere ich deshalb das Leistungsangebot meines Büros und biete Ihnen in Kooperation mit Energieberatern die Ausstellung von Energiesausweisen für Wohngebäude an. Alle Energieberater, die mit mir zusammenarbeiten, sind nach §21 EnEV 2007 ausstellungsberechtigt.
Ab Sommer 2009 ist geplant, dieses Angebot um die Energieausweiserstellung für Nichtwohngebäude zu ergänzen.
Verbrauchs- oder bedarfsbasierter Energieausweis ?
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Ausweisarten; den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Der Bedarfsausweis wird ingenieurtechnisch u.a. auf der Grundlage der Baukonstruktion sowie der Anlagentechnik berechnet. Er ermöglicht einen deutschlandweiten Vergleich von Gebäuden und enthält aussagekräftige Informationen über die ernergetische Qualität des Gebäudes.
Je nach energetischer Beschaffenheit, Anzahl der Wohneinheiten und Baujahr des Gebäudes kann auch ein verbrauchsbasierter Ausweis ausgestellt werden. Der Verbrauchsausweis wird auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs berechnet. Dabei sind Verbrauchsdaten aus Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Quellen (z. B. Abrechnungen des Energielieferanten) für mindestens drei aufeinander folgende Abrechnungsperioden zu Grunde zu legen, aus denen ein Durchschnittswert zu ermitteln ist. Dies hat zur Folge, dass sich das Heizverhalten des aktuellen Nutzers im Energieausweis erheblich niederschlägt. So können beispielsweise Aussagen von zwei Verbrauchsausweisen für dasselbe Gebäude, jedoch mit unterschiedlichen Nutzern, erheblich voneinander abweichen. Ein berufstätiges Ehepaar ohne Kinder verbraucht im gleichen Quartal i.d.R. wesentlich weniger Ernergie als eine 4-köpfige Familie, die tagsüber zuhause ist.
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist deshalb für Sie und auch für einen potenziellen Käufer oder Mieter wesentlich aussagekräftiger als der verbrauchsorientierte Ausweis. Viele Kauf- und Mietinteressenten verlangen deshalb explizit nach einem bedarfsorientierten Ausweis. Mit dem Bedarfsausweis sind Sie auf energetische Fragen der Interessenten vorbereitet und können diesbezügliche Ansprüche in jedem Fall erfüllen.
Einen Überblick, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist, geben Ihnen die nebenstehenden Grafiken, die Sie durch Anklicken vergrößern können.
Für eine Information über die Kosten eines Energieausweises nehmen Sie bitte über mein Kontaktformular oder über die Angaben im Impressum Verbindung mit mir auf.
Hinweis: Der erstellte Ernergieausweis ersetzt keine Energieberatung. Er erfüllt kostengünstig die gesetzlichen Anforderungen, die bei Verkauf oder Neuvermietung gemäß der EnEV gefordert werden.
Verfahrensablauf (4 Schritte)
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- Bei einem Ortstermin werden die für die Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises notwendigen Daten erfasst.
- Nach der Erfassung werden die Daten an einen ausstellungsberechtigten Energieberater weitergeleitet.
- Der geprüfte Energieberater prüft die erfassten Daten auf Plausibilität und Vollständigkeit und stellt den Ernergieausweis aus. Dabei benennt der Energieberater ggf. sinnvolle Modernisierungsvorschläge und setzt sich bei Rückfragen direkt mit meinem Büro in Verbindung.
- Nach maximal 3 Tagen sendet der Energieberater den rechtssicheren Energieausweis an mein Büro, von wo aus dieser unmittelbar an Sie weitergeleitet wird.