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Im Rahmen eines Privatauftrages gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung, welche sich aber an einer Honorarempfehlung des Bundesverbands Deutscher Grundstückssachverständiger e.V. orientiert.
Die Vergütung bei Gerichtsaufträgen erfolgt nach den im Rahmen des Justizvergütung- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) vorgegebenen Sätzen.
Beratungsleistungen werden grundsätzlich nach einem Stundenhonorar abgerechnet. (Beratungsgespräche über Art und Umfang einer durch noch zu erbringenden Leistung bleiben grundsätzlich ohne Berechnung.)
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Erweitertes Dienstleistungsangebot: Energieausweise für Wohngebäude zum Festpreis.
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